Mitgliedschaften

Unsere regulären Beitragskonditionen im Überblick

Ordentliche Mitgliedschaften (Jahresbeiträge)

Einzelperson*jährlich1.290 €
Einzelpersonhalbjährlich680 €
Ehepaare*jährlich (je Person 1.230,00 €)2.460,00 €
Ehepaarehalbjährlich (je Person 640,00 €)1.280,00 €
Junge Mitglieder*berufstätige Personen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres755,00 €
*Verbandsbeitragjährlich für Einzelpersonen/Ehepaare/Junge Mitglieder/Golf Ü75/Fern- und Zweitmitglieder31,05 €
Kinder (beitragsfrei)bis zum Ende des 7. Lebensjahresbeitragsfrei
Kinderab 7 Jahre bis zum Ende des 12. Lebensjahres
incl. Verbandsbeiträge
105,00 €
Jugendlicheab 12 Jahre bis zum Ende des 18. Lebensjahres incl. Verbandsbeiträge170,00 €
Schüler, Auszubildende, Studentenin Schule, Ausbildung oder im Studium befindliche Personen ab 18 Jahre bis max. zum Ende des 27. Lebensjahres (ein aktueller Nachweis der Ausbildung/Studium ist jährlich unaufgefordert vorzulegen) incl. Verbandsbeiträge290,00 €

Sonstige Mitgliedschaften (Jahresbeiträge)

Golf Ü75Senioren ab 75 Jahren zzgl. halbes Greenfee für 9/18 Loch / zzgl. Verbandsbeiträge555,00 €
Passive MitgliedschaftNutzung der Übungsanlagen inkl. Kurzplatz / kein Spielrecht auf der 18-Loch-Anlage / incl. Verbandsbeiträge195,00 €
Firmenmitgliedschaftauf Anfrage
Fernmitgliedschaft (ab 100 km Entfernung zum Hauptwohnsitz)der Erstwohnsitz muss durch Kopie der Meldebescheinigung nachgewiesen werden / zzgl. Verbandsbeiträge745,00 €
ZweitmitgliedschaftVoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem vom DGV anerkannten GC mit HCPI-Führung / zzgl. Verbandsbeiträge745,00 €
Jahresmitgliedschaft
(keine Vergünstigungen für Ehepaare)
incl. Verbandsbeiträge1.700,00 €
Monatliche Probemitgliedschaft – Einstieg jederzeit möglichLaufzeit max. 6 Monate (nicht übertragbar)
Kündbar 1 Monat zum Monatsende
100,00 € monatlich

Einmalige Investitionsumlage

Für folgende Mitgliedschaften:
Einzel / Ehepaare / Junge Mitglieder / Golf Ü75 / Fermitglieder / Zweitmitglieder
Die Verteilung der Umlage auf max. 3 Jahre ist auf Antrag möglich. Sprechen Sie uns gerne an!1.300,00 € einmalige Zahlung

Sonstige Angebote

Miete Caddy-Box (oben) klein/offenaltes Clubhaus150,00 €
Miete Caddy-Box (oben) groß/offenaltes Clubhaus200,00 €
Miete Caddy-Box (unten) mittelgroß/offenaltes Clubhaus200,00 €
Miete Caddy-Box (unten) groß/offen oder mittelgroß/geschlossenaltes Clubhaus230,00 €
Miete Caddy-Box (unten) groß/geschlossen
altes oder neues Clubhaus250,00 €
Miete Caddybox (oben) groß/geschlossennneues Clubhaus200,00 €
Golf-Club-Magazin/Golf-Magazin

Infos über alle GVNB-Golfanlagen sowie
Artikel u. Turnierberichte vom Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.V.

6 Ausgaben pro Jahr (GolfClubMagazin)
12 Ausgaben pro Jahr (GolfMagazin)
21,00 €
Kostenersatz fürnicht gemeldete Kontoänderung10,00 €
Kostenersatz fürnicht gemeldete Adressenänderung5,00 €
Kostenersatz fürausnahmsweise genehmigte Barzahlung oder Überweisung statt Lastschrift15,00 €
Kostenersatz fürBestellung eines Ersatzausweises15,00 €

Regelungen

Jahresmitgliedschaft:
Die Jahresmitgliedschaft ist eine Vollmitgliedschaft. Es gibt hierfür keine Vergünstigung für Ehepaare.

Fernmitgliedschaft:
Bei einer Fernmitgliedschaft muss der Erstwohnsitz durch eine Kopie der Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

Zweitmitgliedschaft:
Wenn bereits eine Vollmitgliedschaft in einem vom DGV anerkannten Golfclub mit Stammblattführung besteht, ist die Aufnahme als Zweitmitglied möglich.

Umwandlung der Mitgliedschaft:
Eine Änderung der aktiven Vollmitgliedschaft in eine Passivmitgliedschaft, Zweitmitgliedschaft oder Fernmitgliedschaft ist nur mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Jahresende möglich.

Zahlungsbedingungen

Investitionsumlage:

  • Die Umlage wird nach Aufnahme in den Golfclub durch Lastschrift eingezogen.
  • Bei Ratenzahlung wird die erste Rate 4 Wochen nach Aufnahme fällig, die folgenden Jahresraten werden jeweils zum 15. März eines Jahres eingezogen.
  • Für Kinder, Jugendliche und Auszubildende wird die Investitionsumlage erst nach Abschluss ihrer Ausbildung fällig, dabei werden 200 € je vollem Kalenderjahr der Mitgliedschaft angerechnet.

Jahresbeiträge:

  • Die Jahresbeiträge werden jeweils zum 15. Januar eines Jahres bzw. 4 Wochen nach dem Eintritt in den Golfclub durch Lastschrift eingezogen.
  • Der Jahresbeitrag für vollzahlende Mitglieder (Einzelpersonen und Ehepaare) kann auf Antrag in 2 Halbjahresraten (15. Januar u. 15. Juli) oder in Monatsraten (jeweils zu 5. eines Monats) gezahlt werden.
  • Im Eintrittsjahr kann es jeweils Sonderkonditionen je nach Zeitpunkt des Eintritts geben. Diese werden jeweils veröffentlicht.
  • Die Verbandsbeiträge (SSB, LSB, GVNB, DGV) werden zusätzlich zum Jahresbeitrag jeweils zum 5. Juni eines Jahres bzw. 4 Wochen nach Eintritt in den Golfclub durch Lastschrift eingezogen. Die Verbandsabgaben bzw. der Beitrag kann sich jährlich verändern.


Umwandlung von einer passiven in eine aktive Mitgliedschaft:

  • Bei Wechsel im laufenden Jahr bis 31.07. ist der Jahresbeitrag für aktive Mitgliedschaft zzgl. Verbandsbeitrag abzüglich des bereits gezahlten passiven Jahresbeitrages fällig.
  • Bei Wechsel im laufenden Jahr ab 01.08. ist der halbe Jahresbeitrag für aktive Mitgliedschaft zzgl. Verbandsbeitrag abzüglich des bereits gezahlten passiven Jahresbeitrag fällig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle
Golfclub Wolfsburg / Boldecker Land e. V.
Golfsportanlage Bokensdorf
Osloßer Weg 20
38556 Bokensdorf
Telefon: 0 53 66 / 12 23
Telefax:  0 53 66 / 14 17
E-Mail: info@gc-wob.de